Zucht im HC

Wir züchten im HOVAWART-CLUB e.V. (HC) im VDH in der FCI

 

Oberste Priorität hat die Gesundheit von Rüde und Hündin. Das äußere Erscheinungsbild des Hundes (FCI-Standard 190 Der Hovawart) bildet mit der Exterieurbeurteilung einen weiteren Schwerpunkt, immerhin müssen zwei Schauergebnisse bei einem VDH/FCI-zugelassenen Spezialzuchtrichter mit dem Mindesturteil „sehr gut“ vorgelegt werden.

 

Kernstück jeder Zuchtzulassung (ZTP) ist jedoch ein recht anspruchsvoller Wesenstest bei dem keine speziell zur Prüfungssituation erlerntes Verhalten begutachtet wird. Denn der HC legt immens großen Wert auf die Zucht eines Begleithundes, der familienfreundliche, nervenstarke und körperlich robuste Veranlagungen ha. Siehe auch Hovawart-Club e.V. - www.hovawart-club.de

Die Zuchtzulassung wird nach bestandener Exterieur- und Wesensprüfung durch eine Körkommission erteilt.

 

Bevor ein Züchter mit seiner – evtl. bereits zur Zucht zugelassenen – Hündin zum ersten Mal züchten darf, bekommt er Besuch vom Zuchtwart. Dieser kontrolliert dann, ob die räumlichen und auch organisatorischen Bedingungen für eine Welpenaufzucht eingehalten werden können. Erst nach erfolgter Abnahme der Zuchtstätte wird ein Zwingername beantragt. Mit diesen Voraussetzungen kann ein Wurfvorhaben bei der Zuchtleitung angemeldet werden, die in der Folge dem Züchter bei der Auswahl des Deckrüden professionell berät.

 

Hat alles geklappt und die Hündin ihren Wurf zur Welt gebracht, steht wieder ein Hausbesuch des zuständigen Zuchtwarts an. Alle Einzelheiten über Zustand und Aussehen von Welpen sowie Mutterhündin werden dokumentiert. Für jeden Welpen wird ein Wurfabnahme-Protokoll verfasst. Dies wiederholt sich noch in der fünften und achten Woche.

Beim letzten Besuch kontrolliert der Zuchtwart noch einmal alle Welpen und prüft ob die vorgeschriebene Kennzeichnung, ein Mikrochip vom Tierarzt, vorhanden ist.