Datum |
Klasse |
Richter |
Ergebnis |
Verein |
Was/Wo |
15.09.2013 |
Jüngstenklasse |
R. Oppliger |
vv2 |
HC |
CAC Greven |
25.05.2014 |
Jugendklasse |
M. Kunze |
sg2 |
RZV |
IHF/CAC Flörsheim |
14.09.2014 |
Zwischenklasse |
R. Neuwarth |
V1 |
HC |
CAC Greven |
12.10.2014 |
Zwischenklasse |
P. Krivy |
V1 |
RZV |
CAC Bobenheim-Roxheim |
08.05.2015 |
Offene Klasse |
E. Hohmann |
V3 |
VDH/RZV |
Europasiegerschau Dortmund |
09.05.2015 |
Offene Klasse |
M. Kunze |
V3 |
VDH/RZV |
Internationale Ausstellung Dortmund |
31.05.2015 |
Offene Klasse |
R. Oppliger |
V |
HC |
CAC Kehl-Auenheim |
07.06.2015 |
Offene Klasse |
B. Holder |
sg |
RZV |
CAC Babenhausen |
21.06.2015 |
Offene Klasse |
E. Skvarilova |
V2 |
HZD |
CAC Haltern am See |
19.07.2015 |
Offene Klasse |
P. Krivy |
V |
RZV |
CAC Königswinter |
08.08.2015 |
Offene Klasse |
D. Lang |
V1 |
VDH/RZV |
CACIB Ludwigshafen |
13.09.2015 |
Offene Klasse |
R. Neuwarth |
V1/schönste Hündin |
HC |
CAC Greven |
27.09.2015 |
Offene Klasse |
A. Jatzak |
V2 |
HZD |
CAC Niederelvenich |
04.10.2015 |
Offene Klasse |
Dr. St. Schock |
V2 |
HZD |
CAC Wetzlar |
17.10.2015 |
Offene Klasse |
A. Jatzak |
V1/schönste Hündin/BS |
VDH/HZD |
Bundessiegerausstellung Dortmund |
18.10.2015 |
Offene Klasse |
St. Damer |
V1/schönste Hündin/HS |
VDH/HZD |
Internationale Ausstellung Dortmund |
08.05.2016 |
Championklasse |
K. Wesche |
V1 |
VDH/RZV |
Europasiegerschau Dortmund |
05.06.2016 |
Championklasse |
S. Kerschner |
V1 |
RZV |
Clubsiegerschau Oppenheim |
Erläuterung der Formwertnoten - Auszug vom VDH
in der Jüngstenklasse:
Vielversprechend (vv)
versprechend (v)
wenig versprechend (wv)
ab Jugendklasse:
vorzüglich (V) – sehr, sehr selten
sehr gut (SG)
gut (G)
genügend (ggd)
nicht genügend (nggd)
Die von den Richtern vergebenen Formwertnoten müssen folgenden Definitionen entsprechen:
VORZÜGLICH darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.
SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.
GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt. Die guten Eigenschaften sollten die Fehler überwiegen, so dass der Hund als guter Vertreter seiner Rasse angesehen werden kann.
GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.
DISQUALFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, eine Kieferanomalie aufweist, eine nicht standardgemäße Farbe- oder Haarstruktur besitzt oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen disqualifizierenden Fehler hat. Der Grund für die Beurteilung "DISQUALIFIZIERT" ist im Richterbericht anzugeben
Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:
OHNE BEWERTUNG. Dies gilt für Hunde, die nicht laufen, die lahmen, ständig am Aussteller hochspringen oder ständig aus dem Ring streben, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.
(Quelle: VDH)
Hovawarte vom Basaltfeuer
Susanne und Wolfgang Schleyer
Dasbacher Str. 12a
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Tel.: (0 26 38) 94 54 17
E-Mail: w.schleyer@online.de